PMU Einverständniserklärung
ZOI Concepts

Einverständniserklärung für die Semi Permanent Make Up Behandlung zwischen

Vereinbarung zwischen

ZOI CONCEPTS Sofienstraße 6-8, 69115 Heidelberg

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1. Erklärung / Vertragsgegenstand

Das Studio verpflichtet sich, das vom Kunden gewünschte Permanent Make up ordnungsgemäß und nach gesundheitstechnischen Vorschriften an der vereinbarten Hautstelle anzubringen.

2. Vergütung

Du verpflichtest dich, dem Studio hierfür eine Vergütung in Höhe von 350 EUR zu zahlen und diese unmittelbar nach der Abnahme des Permanent Make up zu entrichten. Die Abnahme hat unmittelbar nach der Durchführung der Behandlung durch das Studio schriftlich zu erfolgen. Etwaige Mängel sind jeweils festzuhalten.

3. Gesundheitsfragen

Um deine Pigmentierung optimal durchführen zu können, bitten wir dich, die nachstehenden Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Leidest du an folgenden Krankheiten oder nimmst du nachfolgende Medikamente ein?
(Rosacea, Impetigo, Erysipel, Lupus, Sklerodermie oder andere)
(Ekzem oder atopische Dermatitis, Neurodermitis)
Jede andere medizinische Behandlung in den letzten 14 Tagen
Ein „JA“ als Antwort bedeutet nicht, dass du kein akzeptabler Kandidat für das kosmetische Verfahren bist. Es sind einfach Informationen, die für den Behandler wertvoll sind, da jeder Körper einer Person einzigartig ist oder aufgrund eines Gesundheitszustandes die Heilung beeinträchtigt wird und es ratsam oder erforderlich ist, vorab Ihren Arzt zu konsultieren. Wurde ein Sie betreffender Gesundheitszustand nicht aufgeführt, dann gib diesen bitte nachstehend an:
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden streng vertraulich behandelt. Bei falschen Angaben übernimmt das Studio keinerlei Haftung für die Behandlung.

4. Vertragliche Leistungen

Eine Nachbehandlung nach 4 Wochen (und innerhalb von 4Monaten) wird empfohlen und wird mit 50 EUR berechnet

5. Gewährleistung

Das Studio haftet nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen estimmungen. Im Übrigen haftet das Studio nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.
Die Regelungen dieses Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6. Aufklärung

Der Kunde ist von dem Studio über die spezifischen Gefahren der Pigmentierungsbehandlung eingehend und ausführlich informiert worden. Insbesondere wurde der Kunde auf folgende Gefahren hingewiesen:
Es kann bei der Pigmentierung, auch unter Beachtung aller gebotenen Sorgfalt der Kunst, zu Verletzungen kommen.
Trotz modernster Farben können in Einzelfällen allergische Reaktionen vorkommen. Der Kunde ist sich dessen bewusst und trägt diesbezüglich allein die Verantwortung.
Während und nach der Pigmentierung kann es vorübergehend zu leichten Schwellungen, Rötungen und/oder Juckreiz kommen. Diese klingen erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit wieder ab.
Je nach Hautbeschaffenheit können sich nach der Verheilung der Erstarbeit Strichführungen mit der Wundverkrustung herauslösen und die Farbstärke kann sich je nach Farbauswahl verringern oder vertiefen
Jede Haut ist unterschiedlich und nimmt daher unterschiedlich Farbpigmente auf. Eine Erfolgsgarantie für die Behandlung kann daher nicht gegeben werden
In den ersten Tagen ist das Permanent Make up um einiges kräftiger als das abgeheilte Endergebnis. Je nach Beschaffenheit der Haut muss man mit Farbabweichungen rechnen und es kann sein, dass Nacharbeit/en nötig sind
Die Mindest- und Maximaldauer der Haltbarkeit der Pigmentierung kann nicht verbindlich bestimmt oder garantiert werden. Jegliche Nachbehandlung ist erst nach 4 Wochen möglich, solange dauert die Verheilungsphase. Nach dieser Phase ist die Farbentwicklung abgeschlossen, sodass der komplette Farbgrad sichtbar ist.
Ein Permanent Make up ist immer eine Verwundung der Haut. Behandeln Sie diese entsprechend sorgfältig und schonend, damit diese ohne Komplikationen verheilen kann. Mangelnde Pflege der in der Abheilung befindlichen Haut kann zu qualitativen Verlusten des Permanent Make up führen, die nicht in die Verantwortung des Studios fallen. Der Kunde wird aufgefordert, in den nächsten 14 Tagen Folgendes zu beachten:
Die Pigmentierung darf nicht mit Wasser, Seife, Kosmetika oder Ähnlichem in Berührung kommen und nicht mit dem Fingern berührt werden.
Solarium, Schwimmen, Sauna, Schwitzen (Sport) und übermäßiges Sonnen sind zu unterlassen
Das Studio schließt jegliche Haftung für falsche oder falsch verstandene Nachsorge aus.

7. Bestätigung (Zutreffendes bitte ankreuzen)

8. Unwirksame Bestimmung

Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden durch die jeweilige Regelung ersetzt, die in gesetz- lich zulässiger Weise, dem von den Vertragsparteien mit dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten Willen am nächsten kommt.
Da das Tätowieren laut §223 StGB Körperverletzung ist, willige ich mit meiner Unterschrift entsprechend §228 StGB ausdrücklich der Körperverletzung zu.

Abnahme durch den Kunden

Ich habe das Permanent Make up genaustens überprüft und nach der Behandlung als einwandfrei und ordnungs- gemäß beurteilt.